nach § 12 Abs. 1 FinVermV, § 15 Abs. 1 VersVermV

Erstinformation für
Kunden / Kundinnen

Vermittler / Vermittlerin

Firma
Fonds² GmbH
Geschäftsführung
Björn Drescher
Paul Barthels
HR-Nummer
HRB 18189
Amtsgericht
Amtsgericht Siegburg
Anschrift Behörde / IHK
IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn
Straße, Hausnummer
Oberstraße 10
Postleitzahl, Ort
53859 Niederkassel
Land
Deutschland
Telefon
+49 2208 9173 001
E-Mail
kontakt@fonds-hoch-2.de

Tätigkeit gemäß Gewerbeordnung

Erlaubnis nach § 34 f GewO
Reg.-Nr.: D-F-110-8BL2-09

Offenes Investmentvermögen
Fonds: Sämtliche in Deutschland zum Vertrieb zugelassene offene Investmentfonds. Die Liste der unterstützten Fondsgesellschaften können Sie unter der folgenden Internetadresse einsehen: fondshoch2.b2b.evolution.cloud

Erlaubnis nach § 34 d GewO
Reg.-Nr.: D-CFGY-83L4F-05

Berufshaftpflicht bei:

Allcura Versicherungs-Aktiengesellschaft

Angaben zur Beratungsleistung bei Finanzanlagenvermittlern
Die Beratungsleistung erfolgt unabhängig, auf Grundlage eines umfänglichen Produktuniversums und umfangreichen Produktanalyse. Es erfolgt eine regelmäßige Geeignetheitsprüfung.

  • BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main (www.ombudsstelle-investmentfonds.de)
  • Ombudsstelle Geschlossene Fonds, Invalidenstr. 35, 10115 Berlin (www.ombudsstelle-gfonds.de)
  • Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin (www.versicherungsombudsmann.de)
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 060222, 10052 Berlin (www.pkv-ombudsmann.de)
  • Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Barmbeker Straße 2, 2. OG, 22303 Hamburg

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 030 20308-0
Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Der / die Makler(in) hält nicht mehr als 10 % Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Umgekehrt hält auch kein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens mehr als 10 % Beteiligung an den Stimmrechten oder dem Kapital des Maklers / der Maklerin.

Die Anlageberatung und die Vermittlung von Finanzinstrumenten gem. § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG erfolgt aufgrund der erteilten Genehmigung nach § 34 f GewO oder § 34 h GewO. Der / die Vermittler(in) ist freie(r) Gewerbetreibende(r) nach § 93 HGB. Der Vertragsschluss über den Erwerb eines Finanzinstruments findet grundsätzlich zwischen Ihnen als Kunden / Kundin und dem jeweiligen Produktanbieter statt. Der / die Vermittler(in) hat jedoch die erforderliche Sorgfalt nach den Regeln der Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) zu berücksichtigen. Insbesondere schuldet er / sie danach die anlage- und anlegergerechte Beratung unter Berücksichtigung Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen sowie des von Ihnen gewünschten Anlagezwecks. Der / die Vermittler(in) ist ferner dazu angehalten, darüber auch ein Protokoll zu führen. Über die Pflichten und die weitere Zusammenarbeit kann auch ein Vertrag zwischen Kunde / Kundin und Vermittler(in) geschlossen werden.

Der Vermittler erhält im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten, die er behalten darf.
Zuwendungen im Sinne § 17 Absatz 1 FinVermV sind Provisionen, Gebühren oder sonstige Geldleistungen sowie alle geldwerten Vorteile, die der Gewerbetreibende vom Emittenten, Anbieter einer Finanzanlage oder von einem sonstigen Dritten für deren Vermittlung oder Beratung erhält oder an Dritte gewährt.

Nachhaltigkeit
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.

 

Ergänzende Angaben zur Vergütung

Nachhaltigkeit
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanz- oder Versicherungsprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

Hinweis  Diese Erstinformation wird Ihnen vorvertraglich als Information zur Verfügung gestellt. Eine Unterzeichnung ist nicht erforderlich. Stand: Mai 2026.

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